Gartenmöbel sind Sperrmüll
In der HNA vom 23. April 2024 wurde über das Ende der „Kulanz“ seitens der Kreisabfallwirtschaft bezüglich der Mitnahme von Gartenmöbeln als Sperrmüll berichtet. Die Stadtratsfraktion der FDP versteht sich dabei als „Anwalt“ der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Northeim und kritisiert das genannte Verhalten auf das Schärfste.
Der Landkreis behauptet, dass Sperrmüll als „allgemein sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die nicht in die Restmülltonne passen“ zu definieren seien. Diese Definition würde damit dann Gartenmöbel ausschließen, da diese im Außenbereich und nicht im Haushalt anfielen. Diese Aussage ist rechtlich falsch.
Alexander Hartmann, Mitglied der Stadtratsfraktion von Northeim, begründet seine Aussagen unter der Überschrift „Gartenmöbel gehören auch zum Sperrmüll - Landkreis irrt“ ausführlich in der beigefügten Presseerklärung (vgl. Link unten).
Die FDP-Fraktion im Northeimer Stadtrat ist verwundert, dass in diesem rechtlich eindeutigen Rahmen von „Kulanz“ der Kreisabfallwirtschaft gesprochen wird und fordert den Landkreis auf, auch zukünftig im Rahmen geltenden Rechts Gartenmöbel bei der Sperrmüllabfuhr sowie bei der Anlieferung entsprechend zu berücksichtigen.
Nach Rücksprache wird die Kreistagsfraktion der FDP einen entsprechenden Antrag auf Kreisebene stellen.