Frühlingserwachen findet in diesem Jahr nicht statt

Die Northeimer Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus mbH (NOM WMT) und die Stadt Northeim haben das für März 2025 geplante Frühlingserwachen abgesagt. Hintergrund war ein durch die Gewerkschaft Verdi angestrengtes Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit einer Allgemeinverfügung für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2025. Um einem negativen Urteil zu entgehen, hat die Verwaltung im Februar 2025 die Allgemeinverfügung komplett widerrufen.
Im Kern stützt sich Verdi auf zwei Argumente: Erstens ist die Ladenöffnung an Sonntagen eine absolute Ausnahme, deshalb muss, wie es das Ladenöffnungsgesetz vorschreibt, ein räumlicher Bezug der Ladenöffnung zur Veranstaltung bestehen. Zweitens darf die Ladenöffnung nur ein Beiwerk sein, nicht jedoch die Veranstaltung selbst.
In der beigefügten Pressemitteilung (vgl. Link unten) erläutert der FDP-Ratsherr und Jurist Alexander Hartmann ausführlich, dass es sich bei der Absage des Frühlingserwachens seines Erachtens um eine unnötige Kapitulation der Verwaltung handelt.
Nach Meinung von Alexander Hartmann mag es strittig sein, ob der verkaufsoffene Sonntag im Rahmen des Frühlingserwachens rechtlich zulässig ist. Doch: Die Veranstaltung hätte auch ohne die Öffnung der Geschäfte stattfinden können, da sie nicht unter das Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz fällt.
Die Northeimer FDP-Stadtratsfraktion fordert den Erlass einer neuen, rechtssicheren Allgemeinverfügung bezüglich der Ladenöffnungen an Sonntagen.
Ohne sie würden auch die NOM MOT und der Klostermarkt als verkaufsoffene Sonntage ausfallen. Wobei nach Ansicht der FDP-Fraktion diese einen juristisch ausreichenden Anlass für eine örtlich auf die Innenstadt begrenzte Ladenöffnung nach dem Niedersächsischen Ladenöffnungsgesetz darstellen.